Der Zustand bestehender Gebäude, von Alt-, aber auch von Neubauten sollte laut Gesetzgeber regelmäßig überprüft werden. Der Gebäudeeigentümer trägt im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die Verantwortung und die Haftungsrisiken für Wartung, Überprüfung und Instandhaltung, für die Verkehrssicherheit und die Standsicherheit seiner baulichen Anlage.
Auch im Zuge von Baumaßnahmen sind vorsorgliche Beweissicherungsverfahren sinnvoll. Bei der Durchführung einer Baumaßnahme kann nicht immer mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass an der angrenzenden Bebauung Schäden durch die Baumaßnahme entstehen können. Damit aber später auf eine lückenlose Dokumentation verwiesen werden kann, ist eine Beweissicherung – je nach Umfang der Baumaßnahme – vor, während und nach der Baumaßnahme empfehlenswert. Bei möglichen Schäden, welche bereits vor Baubeginn vorhanden waren, können Sie Forderungen auf Schadenersatz vermeiden.
Reduzieren Sie Ihre Haftungsrisiken.
Lassen Sie den Zustand Ihres Gebäudes durch ROTHICON Bausachverständige regelmäßig und fachkundig inspizieren.
Wir inspizieren Ihr Bauwerk in regelmäßigen Abständen
Die VDI-Richtlinie 6200 empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung durch eine fachkundige Person mindestens alle 4 bis 5 Jahre.
Bauwerke, in denen sich viele bis sehr viele Menschen aufhalten, die über besonders große Abmessungen oder Stützweiten verfügen oder von denen ein besonderes Gefährdungspotenzial ausgeht, sollten alle 2 bis 3 Jahre fachkundig überprüft werden.
Beweissicherung
Die ROTHICON Bausachverständigen erstellen Beweissicherungsgutachten von Bauten vor, während und nach der Baumaßnahme.
Die Beweissicherung dient dazu, den aktuellen Bauzustand der im Einflussbereich befindlichen Bebauung vor der Baumaßnahme zu sichern, zu dokumentieren und – falls notwendig – sachverständlich zu beurteilen. Durch eine professionelle Beweissicherung kann aufgrund unserer Schadensdokumentation zwischen bereits vorhandenen Schäden (Altschäden) und baubedingt entstandenen neuen Schäden unterschieden werden. Unsere bautechnische Beweissicherung schützt dabei den Bauherrn nachhaltig vor eventuellen ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen geschädigter Bewohner. Hingegen können gerechtfertigte Schadenersatzansprüche geschädigter Anlieger im Einflussbereich der Baumaßnahme aufgrund unserer Dokumentation auch problemlos geltend gemacht und durchgesetzt werden.
In vielen Fällen entsteht später Streit darüber, ob Schäden tatsächlich durch Bauarbeiten entstanden sind oder auch schon vorher vorhanden waren. Den Nachweis zu führen, dass Schäden schon vorher vorhanden waren, ist im Nachhinein oft nicht mehr möglich und die Beweislast liegt meist beim Durchführenden der Bauarbeiten.
Das von ROTHICON einzigartig entwickelte Beweissicherungsgutachten schafft ein hohes Maß an Sicherheit für Nachbarn, Bauherren und Bauunternehmer. Die Beweissicherungen von ROTHICON sind optimal für den Zweck der Beweissicherung detailliert und sind umfangreich, sodass ein hohes Maß an Sicherheit im Bedarfsfall besteht. Sollte ein Schaden gemeldet werden, kann schnell und einfach erkannt werden, ob dieser Schaden neu ist oder sich erweitert hat.
Sprechen Sie uns gerne an.
Weitere Informationen
Sie sind Gebäudeeigentümer und wünschen eine Begehung Ihres Gebäudes? Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Sprechen Sie uns bitte an!
Auf Wunsch übernehmen wir auch die verpflichtenden, regelmäßigen Begehungen eines Eigentümers für Sie und arbeiten Ihre Gebäudecheckliste Punkt für Punkt ab.
ROTHICON Sachverständige erstellen eine Dokumentation über jede Begehungen, informieren Sie über den Gebäudezustand und beraten Sie zu möglichen oder notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen.
Kosten
Der Preis einer Begutachtung hängt sehr stark vom Gebäude, von Ihren individuellen Bedürfnissen und den vorzufindenden Objektzustand ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Sprechen Sie uns bitte an!